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Die Vereinbarung gilt zunächst für 12 Monate ab zahlungspflichtigem Bezugsschein. Wird der Abonnementvertrag nicht 2 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Abbestellungen sind dann zum Quartalsende möglich. Die Abbestellung ist schriftlich bis zum 20. des letzten Monats des jeweiligen Quartals an die Geschäftsstelle zu richten
   
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Ich bin berechtigt, innerhalb einer Woche die Bestellung des Abonnements ohne Angabe von Gründen schriftlich bei dem Verlag H. Hofmann GmbH & Co. KG, Lautenthaler Straße 3, 38723 Seesen, zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs. Die Frist beginnt mit Aushändigung der Vertragskopie einschließlich der Widerrufsbelehrung.
 
Ja, ich habe alles gelesen, verstanden und garantiere für die Richtigkeit meiner Angaben
 
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Ja,ich bin damit einverstanden, dass das von mir zu entrichtende Zeitungsbezugsgeld für den Bezug des Seesener Beobachter von meinem Konto abgebucht wird.
 
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